Boot/Yacht mit kroatischer Registrierung abmelden

Für eine Abmeldung der kroatischen Registrierung kann es verschiedene Gründe geben. Ob Sie Ihr Boot / Ihre Yacht verkauft oder persönliche Gründe haben, nicht immer soll die kroatische Flagge weiter geführt werden.

Abmeldung vor Ort

Die Abmeldung kann nur vor Ort erledigt werden und ist nicht online möglich. Aufgrund der aktuellen Situation ist eine Reise nach Kroatien und zurück in das Heimatland recht aufwendig. In den meisten Fällen führt dies zu (finanziellen) Ausfällen und Einbußen in Beruf oder Geschäft. Deshalb bieten wir Ihnen unseren Abmeldeservice vor Ort an. Wir übernehmen die Abwicklung aller Vorgänge mit den Behörden vor Ort für Sie - bitte sprechen Sie uns an, in welchen Regionen dies möglich ist.

Wir benötigen zur Abmeldung von Ihnen*:

  • eine Vollmacht (vorgefertigte Vorlage senden wir Ihnen nach Beauftragung zu)
  • eine Kopie Ihrer ID-Card oder des Passes
  • die kroatische Registrierung im Original
  • Antrag auf Löschung der Registrierung (senden wir Ihnen nach erfolgter Beauftragung zu)

 

*Je nach Art der Registrierung und Heimatland des Eigners / natürliche Person oder juristische Person, könnten weitere Dokumente zur Abmeldung des Bootes / der Yacht benötigt werden. Eventuell werden auch Übersetzungen in Kroatisch benötigt (nicht im Preis enthalten). Auch darum kümmern wir uns. Bitte senden Sie uns daher bei Beauftragung dementsprechend alle vorhandenen Dokumente vorab per Email zu. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Bearbeitung / Dauer

Derzeit dauert die Bearbeitung bei den kroatischen Behörden ca. 3 Wochen. Wir senden Ihnen Ihre Abmeldebescheinigung umgehend per Einschreiben zu, wenn diese erstellt ist. In den meisten europäischen Ländern kann ein Boot nur neu registriert werden, wenn die bestätigte Abmeldung aus dem Ausland vorliegt. Auch bei der ausländischen Versicherung (soweit diese besteht) wird das Dokument zur vorzeitigen Kündigung zwingend benötigt.

 

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Mit der Abmeldebestätigung können Sie Ihr Boot / Ihre Yacht umgehend z.B. in Deutschland anmelden. Eine Registrierung unter deutscher Flagge ist zum Beispiel bei den örtlichen Wasserschutzämtern möglich. Ebenso stellt der deutsche Motoryachtverband ein Registrierung aus. Wenn Sie Mitglied im Deutschen Seglerverband sind, können Sie darüber hinaus dort Ihr Boot / Ihre Yacht registrieren. Eine weitere Möglichkeit zur Registrierung ist der ADAC.

Der deutsche Motoryachtverband, der deutsche Seglerverband und auch der ADAC stellen einen internationalen Bootsschein aus. Diesen benötigen Sie, wenn Sie in ausländischen Küstengewässern mit Ihrem Boot oder Ihrer Yacht fahren möchten. Zwar akzeptieren auch manche Länder das nationale Dokument (noch) aber dennoch kann es in manchen Situationen damit zu Irritationen kommen. Auch Versicherungen können bei Schadensfällen im Ausland eine Haftung ablehnen, wenn nur die nationale Zulassung gefhrt wird.

Yachten über 15 Meter müssen hingegen in das deutsche Schiffsregister eingetragen werden. Auch kleinere Boote können freiwillig in das deutsche Schiffsregister eingetragen werden. Es ist aber dennoch keine Pflicht und liegt im Ermessen des neuen Eigners. Dementsprechend sind alle Registrierungen mit der kroatischen Abmeldung möglich.

Für diesen Service erlauben wir uns 299,- Euro (für Booten / Yachten bis 12 Meter) bzw. 349,- Euro für Yachten ab 12 Meter (Schiffsregister) zu berechnen.

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