FAQ - meistgestellte Fragen

zu Registrierung von Booten und Yachten unter kroatischer Flagge

 

Bootsregistrierung Kroatien BootsanmeldungFAQ : Wenn man sein Boot / seine Yacht in einem anderen Land als dem eigenen anmelden möchte, stellen sich immer viele Fragen. Nicht nur organisatorisch sondern auch die rechtlichen Aspekte sind meist unbekannt. Die Sprachbarriere ist außerdem oft fast unüberwindbar. Erst recht, bei einem so speziellen und nicht alltäglichen Anliegen. Eine Recherche diesbezüglich ist ebenfalls oft mühsam, da die Vorschriften fast ausnahmslos nur in Landessprache verfügbar sind. Schließlich sind die benötigten Dokumente zusammen zu stellen und Anträge in Landessprache auszufüllen. Zuletzt muss noch die richtige Behörde und der passende Ansprechpartner gefunden werden. Entsprechend groß sind also die Hürden. Trotzdem ist die Registrierung eines Bootes / einer Yacht unter kroatischer Flagge kein "Hexenwerk". Wir sind vor Ort und wickeln dies zuverlässig und professionell für Sie ab.

 

Gern beantworten wir hier die meistgestellten Fragen FAQ zur kroatischen Bootsregistrierung:

FAQ: Ja, generell kann jeder, auch wenn er nicht in Kroatien lebt, einen kroatischen Wohnsitz hat oder kroatischer Staatsbürger ist, sein Boot oder seine Yacht unter kroatischer Flagge registrieren.
Generell können fast alle Boote und Yachten eine kroatische Registrierung bekommen. Auch Jetskis können in Kroatien registriert werden. Boote und Yachten, die vor dem 16.06.1998 gebaut und "in den Verkehr gebracht" wurden (keine CE) bedürfen einer gesonderten Dokumentenprüfung. In diesem Fall senden Sie uns bitte vorab die vorliegenden Unterlagen per EMAIL zu. Wir prüfen dann umgehend alle Möglichkeiten und Bedingungen.
Bei Beauftragung senden Sie uns bitte alle bisher vorleigenden Unterlagen per EMAIL. Wir prüfen, welche weiteren Dokumente benötigt werden und senden Ihnen alle Anforderungen und eine Checkliste zu. Daraus können Sie schnell und einfach entnehmen, welche Dokumente benötigt werden. Einige Dokumente könnten mit Unterschriftenbeglaubigung oder Apostille benötigt werden. Das ist abhängig von der vorherigen Registrierung und auch vom Heimatland von Verkäufer und Käufer. Wenn wir alle Unterlagen von Ihnen erhalten haben, lassen wir diese ggf. übersetzten (manche Dokumente werden nur so anerkannt). Dann beantragen wir die Registrierung bei den entsprechenden Behörden und betreuen den gesamten Vorgang, bis die Registrierung abgeschlossen ist. Nach einer Vorführung des Bootes oder der Yacht und der Überprüfung der Mindestanforderung wird die kroatische Bootsregistrierung an Sie ausgehändigt.
FAQ: Zum einen: das Vertragsrecht in Kroatien schreibt für viele Verträge eine Unterschriftenbeglaubigung vor. Dazu gehören auch Kaufverträge, unabhängig davon, wo sie geschlossen wurden. Einige europäische Länder haben untereinander Abkommen, dass man die Verträge ohne Apostille anerkennt. Somit entfällt dieser Vorgang z.B. für Verträge, bei denen der Verkäufer aus Österreich stammt und wenn das Boot / die Yacht vorher dort registriert war.
Die kroatische Registrierung ist weltweit gültig. Es gibt in Kroatien keine Unterscheidung nach nationalem und internationalem Bootsschein (IBS).
Eine Registrierung für kommerzielle Zwecke ist jeweils für 2 Jahre gültig und muss dann bei den zuständigen Behörden erneuert werden. Die Daten sind dann im zuständigen Schiffsregister hinterlegt und können bei einer Kontrolle online überproft werden.
Natürlich muss der Bootsführerschein zum Fahrgebiet und den Spezifikationen des Bootes der Yacht passen. In kroatischen Gewässern wird für jedes motorbetriebene Boot ein gültiger Bootsführerschein benötigt. Dabei muss es nicht zwangsläufig ein kroatisches Patent sein, auch ausländische Führerscheine werden anerkannt. Wichtig: jeder, der am Steuer steht, muss einen gültigen Bootsführerschein besitzen. Dies ist für kroatisch und auch ausländisch geflaggte Boote und Yachten gültig
Ja, die jeweilige Registrierung ist abhängig von der Länge eines Bootes oder einer Yacht. Boote und Yachten bis zu einer Länge von 15 Metern werden bei den lokalen Behörden geführt. Alle Yachten und Nutzschiffe, die länger als 15 Meter sind, müssen im Schiffsregister eingetragen werden.
FAQ: Jeder Vorgang wird in Kroatien wie eine Neu-Registrierung beahndelt. Insofern kann nicht wie bei einem KFZ "umgeschrieben" werden.
Ein Boot / eine Yacht kann sowohl in Kroatien als auch im Heimatland des Eigners versichert werden. Es gelten in beiden Fällen die Mindestvorgaben nach kroatischem Recht.
Nein, Steuern fallen in Kroatien nicht an, wenn man sein Boot oder seine Yacht kroatisch geflaggt hat. Lediglich die jährliche Permit ist zu zahlen. Bei Übernahctung an Bord wird Kurtaxe fällig. Während die Permit bequem per Rechnung bezahlt werden kann, muss die Kurtaxe vor Ort oder Online nach tatsächlichem Zeitraum der Übernachtung bezahlt werden
Für alle sowohl kroatisch geflaggte Boote und Yachten sowie auch für alle ausländischen Boote und Yachten muss die Jahres-Permit (auch Schiffssicherheitsgebühren oder Vignette genannt) bezahlt werden. Wenn an Bord übrnachtet wird, wird die übliche Kurtaxe fällig. Unabhängig davon fallen überdies hianus die üblichen Versicherungsbeiträge und ggf. Kosten für den Liegeplatz an.
Nein, auch bei kroatischer Registrierung besteht kein Anspruch auf einen Liegeplatz. Es ist vorgesehen, dass Boote und Yachten in den Marinas liegen. Mit einem kroatisch geflaggten Boot können jedoch auch ohne weiteres freie Liegeplätze in den Kommunalbereichen genutzt werden.